Informationsmaterial
Journal der 894. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Rede des Generalsekretärs des Kooperationsrates turksprachiger Staaten, S.E. Halil Akinci. Bericht der Sonderbeauftragten und Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels.Beschluss Nr. 1012 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Büros in Baku. Beschluss Nr. 1013 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Büros in Eriwan. Beschluss Nr. 1014 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Zentrums in Astana. Beschluss Nr. 1015 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Zentrums in Bischkek. Beschluss Nr. 1016 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Moldau. Beschluss Nr. 1017 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Büros in Tadschikistan. Beschluss Nr. 1018 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Projekt-koordinators in der Ukraine. Beschluss Nr. 1019 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Präsenz in Albanien. Beschluss Nr. 1020 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina. Beschluss Nr. 1021 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Montenegro. Beschluss Nr. 1022 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Serbien. Beschluss Nr. 1023 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Skopje.Beschluss Nr. 1024 über das Mandat des Prüfungsausschusses der OSZE. Beschluss Nr. 1025 über die Berichtigung des OSZE-Gesamthaushaltsplans 2011. Beschluss Nr. 1026 über die Schließung des OSZE-Büros in Zagreb (Polen – Europäische Union, interpretative Erklärung, siehe Anlage zum Beschluss). Achtzehnte Runde der Genfer Gespräche über Sicherheit und Stabilität im Südkaukasus vom 14. Dezember 2011 in Genf (Schweiz). Die Lage in Belarus. Die Todesstrafe in Belarus. Jüngster Anschlag in Lüttich (Belgien). Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall V. C. gegen die Slowakei. Bereitstellung von humanitärer Hilfe im nördlichen Kosovo durch die Russische Föderation.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.