Was wir tun
Menschenrechte
Die Achtung der Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind für das umfassende Sicherheitskonzept der OSZE von wesentlicher Bedeutung. Die OSZE verfolgt aufmerksam die Menschenrechtssituation in ihren 57 Teilnehmerstaaten, die alle anerkennen, dass Menschenrechte allen Menschen von Geburt an eigen sind, dass sie unveräußer¬lich sind und durch das Recht gewährleistet werden. Den Schutz der Menschenrechte in der gesamten OSZE-Region zu stärken und zu fördern, ist daher ein zentrales Anliegen in der Arbeit der Organisation.
Das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) bietet den Teilnehmerstaaten Beratung und Hilfe und unterstützt Einzelpersonen und die Zivilgesellschaft mit gezielter Aus- und Weiterbildung. Das ODIHR behandelt ein breites Themenspektrum, das von Grundfreiheiten wie der Religions- und Überzeugungsfreiheit, der Bewegungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit bis zur Berichterstattung über die Anwendung der Todesstrafe, Beobachtung von Gerichtsverfahren, Verhütung von Folter und anderer Formen der Misshandlung reicht.
Eine Reihe von Feldoperationen der OSZE widmet ihre Bemühungen den Menschenrechten. Ihre Arbeit umfasst:
- Unterstützung bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören
- Bemühungen um die Aufhebung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken
- technische Unterstützung für Menschenrechtsorganisationen
- Überprüfung von Rechtsvorschriften im Hinblick darauf, ob sie mit OSZE-Verpflichtungen und Menschenrechtsnormen im Einklang stehen
- Analyse und Beratung im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte
- Beobachtung und Unterstützung bei der Stärkung der Institutionen der Exekutive, Judikative, Legislative und Strafverfolgung
- Austausch bewährter Praktiken und Unterstützung der Bemühungen, um sicherzustellen, dass internationale Menschenrechtsnormen eingehalten werden
- Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die im Bereich der Menschenrechte aktiv sind
- Ausbildung von Richtern im Einklang mit bewährten Praktiken im Bereich nationaler und internationaler Menschenrechtsnormen
- Unterstützung von Bewährungshilfeeinrichtungen
- Hilfestellung bei menschenrechtskonformen Reformen im Rechts- und Strafvollzugswesen
- Ausbildung für Gruppierungen, die sich für Menschenrechte einsetzen
- Sensibilisierung für die Rechte von Gemeinschaften, Rückkehrern und rückgeführten Personen, Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen sowie Sprachen- und Bildungsrechte
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
- Beobachtung von Hassverbrechen und Volksverhetzung
- Verhütung von Menschenhandel und Folter