Institutionen und Organe
Parlamentarische Versammlung der OSZE
Der Versammlung gehören 323 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus einem geografischen Bereich von Vancouver bis Wladiwostok an. Sie bietet ein Forum für parlamentarische Diplomatie und Debatte, leitet Wahlbeobachtungsmissionen und stärkt die internationale Zusammenarbeit, um den Teilnehmerstaaten dabei zu helfen, ihren Verpflichtungen in politischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen, umweltpolitischen und menschenrechtlichen Fragen nachzukommen. Außerdem entwickelt und fördert die Versammlung Mechanismen für die Verhütung und Lösung von Konflikten, sie unterstützt die Entwicklung demokratischer Institutionen in den Teilnehmerstaaten und sorgt für Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber der OSZE.
Auf ihren Jahrestagungen richtet sie umfangreiche politische Empfehlungen an die Ebene der Regierungsvertreter in der Organisation. Die Sonderbeauftragten der Versammlung befassen sich mit Fragen, die von der Zusammenarbeit in Grenzfragen bis zu nationalen Minderheiten reichen und geografische Bereiche von Afghanistan bis zum Südkaukasus abdecken. Die Versammlung entsendet auch Besuche vor Ort und Erkundungsmissionen und unterhält enge Verbindungen zur Interparlamentarischen Versammlung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, zur Interparlamentarischen Union, zur Parlamentarischen Versammlung der Nordatlantikvertragsorganisation und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Ihr Internationales Sekretariat hat seinen Sitz in Kopenhagen (weitere Informationen sind auf Englisch verfügbar).
Hoher Kommissar der OSZE für Nationale Minderheiten
Der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten (HKNM) wird in Situationen tätig, wenn sich seiner Ansicht nach Spannungen abzeichnen, die mit nationalen Minderheiten zu tun haben und zum Konflikt ausarten können. Seine Arbeit besteht hauptsächlich in der Erforschung und Bekämpfung der Ursachen von ethnischen Spannungen und Konflikten. Der Hohe Kommissar befasst sich mit den kurzfristigen Auslösern von interethnischen Spannungen oder Konflikten und langfristigen strukturellen Missständen.
Kommt ein Teilnehmerstaat seinen politischen Verpflichtungen nicht nach oder hält er sich nicht an internationale Normen, leistet der Hohe Kommissar Hilfestellung durch die Bereitstellung von Analysen und Empfehlungen. Gestützt auf seine Erfahrungen veröffentlicht der Hohe Kommissar thematische Empfehlungen und Leitlinien mit Ratschlägen zu allgemeinen Problemen sowie nachahmenswerten Verhaltensweisen. Er leistet auch strukturelle Unterstützung in Form kleiner Kooperationsprojekte, deren Ziel die Erreichung von Nachhaltigkeit durch Stärkung der lokalen Eigenverantwortung ist (weitere Informationen sind auf Englisch verfügbar).
Büro der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte
Das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) hat die Aufgabe, die Teilnehmerstaaten und die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen um die Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und die Förderung von Toleranz und Nichtdiskriminierung zu unterstützen und ihnen Know-how zur Verfügung zu stellen. Das ODIHR beobachtet Wahlen, überprüft Gesetze und berät Regierungen bei der Entwicklung und Stärkung demokratischer Institutionen. Das Büro führt Ausbildungsprogramme für Regierungs- und Strafverfolgungsbeamte sowie für Nichtregierungsorganisationen zum Schutz, zur Förderung und zur Überwachung der Menschenrechte durch. (Weitere Informationen sind auf Engisch verfügbar.)
Beauftragte der OSZE für Medienfreiheit
Die Tätigkeit des Beauftragten gliedert sich in zwei Bereiche: Beobachtung von Entwicklungen im Medienbereich als Teil seiner Frühwarnfunktion und Unterstützung der Teilnehmerstaaten bei der Einhaltung ihrer Verpflichtung zur freien Meinungsäußerung und zu freien Medien. Dazu gehören Bemühungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Journalisten, Hilfe bei der Entwicklung von Medienpluralismus, das Eintreten für die Entkriminalisierung von Verleumdung, die Bekämpfung von Volksverhetzung unter gleichzeitiger Wahrung der freien Meinungsäußerung, die Bereitstellung von Gutachten zur Mediengesetzgebung und zu Fragen der Medienregulierung, die Förderung der Internetfreiheit und Hilfe beim Umstieg vom analogen zum digitalen Sendebetrieb. Der Beauftragte veranstaltet außerdem jedes Jahr regionale Medienkonferenzen, bei denen Journalisten, Vertreter der Zivilgesellschaft, der Regierung und wissenschaftlicher Kreise aktuelle Fragen der Medienfreiheit erörtern (weitere Informationen sind auf Englisch und Russisch verfügbar).
Vergleichs- und Schiedsgerichtshof
Der wichtigste Mechanismus, den dieses Übereinkommen anbietet, ist der Vergleich, der darin besteht, den an einem Streitfall beteiligten Vertragsstaaten Vergleichsbedingungen vorzuschlagen. Dieser Mechanismus kann von jedem Vertragsstaat des Übereinkommens für eine Streitigkeit zwischen ihm und einem oder mehreren Vertragsstaaten einseitig aktiviert werden. Am Ende des Verfahrens legt die Vergleichskommission den Parteien einen Bericht und Empfehlungen vor. Die Parteien haben dann 30 Tage Bedenkzeit, um zu entscheiden, ob sie diese annehmen oder nicht. Kommt es in diesem Zeitraum zu keiner Einigung und stimmen die Parteien zu, sich einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, kann ein Ad-hoc-Schiedsgericht eingesetzt werden, dessen Schiedsspruch für die Parteien rechtlich verbindlich ist. Ein Schiedsverfahren kann auch durch Vereinbarung zwischen den betreffenden Vertragsstaaten eingeleitet werden (weitere Informationen sind auf Englisch verfügbar).
Die Minsk-Gruppe, deren Tätigkeit als Minsk-Prozess bezeichnet wird, steht an vorderster Front der Bemühungen der OSZE um eine friedliche Lösung des Konflikts um Bergkarabach. Den Vorsitz teilen sich die Ko-Vorsitzländer Frankreich, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika (weitere Informationen sind auf Englisch verfügbar).
Das Sekretariat mit Sitz in Wien und einem Zentrum in Prag wird vom Generalsekretär geleitet und leistet der Organisation operative Unterstützung.