Informationsmaterial
Journal der 1205. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Unterrichtung über den Aktuellen Stand durch den Sonderbeauftragten des Amtierenden Vorsitzenden der OSZE in der Ukraine und in der Trilateralen Kontaktgruppe, Botschafter Martin Sajdik. Bericht des Leitenden Beobachters der Sonderbeobachtermission der OSZE in der Ukraine. Bericht des OSZE-Vertreters in der gemeinsamen lettisch-russischen Kommission für pensionierte Militärangehörige. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1308 über die Verlängerung der Entsendung von OSZE-Beobachtern an zwei russische Kontrollposten an der russischukrainischen Grenze (Österreich – Europäische Union, interpretative Erklärung 1; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 2; Ukraine, interpretative Erklärung 3; Russische Föderation, interpretative Erklärung 4). Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1309 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Präsenz in Albanien. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1310 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Programm-büros in Astana (Kasachstan, interpretative Erklärung). Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1311 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1312 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Moldau. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1313 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Montenegro. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1314 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Serbien. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1315 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Skopje. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1316 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Projekt-koordinators in Usbekistan. Internationaler Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November 2018. Behauptungen der Russischen Föderation betreffend Chemiewaffen. Erklärungen betreffend die Vereinigung von Albanien und dem Kosovo und die von Priština verhängten Handelszölle.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.