Informationsmaterial
Journal der 1156. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Antrittsworte des Generalsekretärs Thomas Greminger. Bericht des Leiters der OSZE-Mission im Kosovo. Vor Eintritt in Punkt 3 der Tagesordnung informierte der Vorsitz den Ständigen Rat über sein Schreiben vom 26. Juli 2017, in dem er bekannt gegeben hatte, dass der Beschluss Nr. 1266 des Ständigen Rates über Thema und Termin des Seminars zur menschlichen Dimension in Warschau, dessen Wortlaut diesem Journal beigefügt ist, im Wege der stillschweigenden Zustimmung verabschiedet wurde. Ferner informierte der Vorsitz den Ständigen Rat über sein Schreiben vom 26. Juli 2017, in dem er bekannt gegeben hatte, dass der Beschluss Nr. 1267 des Ständigen Rates über Tagesordnung, Zeitplan und andere organisatorische Modalitäten des Seminars zur menschlichen Dimension 2017, dessen Wortlaut diesem Journal beigefügt ist, im Wege der stillschweigenden Zustimmung verabschiedet wurde. Russlands fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine und rechtswidrige Besetzung der Krim. Die Lage in der Ukraine und die Notwendigkeit, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Internationaler Tag der Opfer des Verschwindenlassens am 30. August. Das Recht auf freie Meinungsäußerung in Aserbaidschan. Sprachliche Diskriminierung in Lettland. Verletzungen der Medienfreiheit in Estland. Jüngste durch Hass motivierte Gewalttaten in den Vereinigten Staaten von Amerika. Neonazismus und die Tragödie von Charlottesville (Vereinigte Staaten von Amerika). Entwicklungen in der moldauischen Gesetzgebung. Verhaftung von K. Serebrennikow, künstlerischer Leiter des Gogol-Zentrums in Moskau. Medienfreiheit und Sicherheit von Journalisten in den Vereinigten Staaten von Amerika und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Verfolgung von Journalisten in der Ukraine. Antwort auf eine in der 1155. Sitzung des Ständigen Rates abgegebene Erklärung zu den Zeugen Jehovahs in Kasachstan. Verabschiedung des Ständigen Vertreters Irlands bei der OSZE, Botschafter P. McDonagh. Präsidentenwahl in Slowenien am 22. Oktober 2017.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.