Informationsmaterial
Journal der 1143. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Bericht des Leiters der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina. Der Ständige Rat verabschiedete die Unterstützungserklärung für die Sonderbeobachtermission in der Ukraine nach dem tragischen Vorfall am 23. April 2017 (Ukraine, interpretative Erklärung 1; Russische Föderation, interpretative Erklärung 2; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 3; Malta – Europäische Union, interpretative Erklärung 4). Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1250 über das Programmbüro in Bischkek (Malta – Europäische Union, interpretative Erklärung 1; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 2; Kirgisistan, interpretative Erklärung 3; Russische Föderation, interpretative Erklärung 4). Weitere Berichte über Festnahmen und Ermordungen homosexueller Männer durch die tschetschenischen Behörden. Missbrauch von Gesetzen gegen Terrorismus und Extremismus zur Einschränkung der Gedanken-, Gewissens, Religions- oder Weltanschauungs-freiheit in der Russischen Föderation. Ministererklärung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten über die Unzulässigkeit von Diskriminierung und Intoleranz gegenüber Christen, Muslimen und Angehörigen anderer Religionen. Zehnter Jahrestag der tragischen Ereignisse am Tõnismägi-Platz in Tallinn. Verfassungsreferendum in der Türkei am 16. April 2017. Erwiderung auf eine in der 1137. Sitzung des Ständigen Rates abgegebene Erklärung von Malta – Europäische Union über die Fälle J. Urlajewa und A. Farmonow in Usbekistan. Die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wahlbeobachtungsaktivitäten des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte. Sechste Internationale Konferenz der Minister und höheren Beamten für Leibeserziehung und Sport (MINEPS VI) in Kasan (Russische Föderation) vom 13. bis 15. Juli 2017. Parlamentswahl im Vereinigten Königreich am 8. Juni 2017.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.