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Journal der 921. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Der Vorsitz sprach im Namen des Rates Bulgarien sein Beileid im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag in Burgas aus. Bulgarien (Anhang) dankte dem Vorsitz für die Beileidsbekundung. Die Vereinigten Staaten von Amerika, Zypern – Europäische Union (mit dem Beitrittsland Kroatien; den Bewerberländern ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro und Serbien; den Ländern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländern Albanien und Bosnien und Herzegowina; den Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums und EFTA-Ländern Liechtenstein und Norwegen; sowie mit Andorra, Georgien und Moldau) und die Russische Föderation bekundeten ebenfalls ihr Beileid. Auch Israel (Kooperationspartner) dankte dem Rat für dessen Beileidsbekundung. OSZE-Büro in Eriwan. Bericht des Generalsekretärs gemäss Ministerratsbeschluss Nr. 3/11 über Elemente des Konfliktzyklus im Zusammenhang mit der Verstärkung der Fähigkeiten der OSZE in den Bereichen Frühwarnung, Frühzeitiges Handeln, Dialogerleichterung und Mediationsunterstützung sowie Konfliktnachsorge. Antwort auf eine von der Russischen Föderation auf der 918. Sitzung des Ständigen Rates abgegebene Erklärung zum Bericht der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit. „Präsidentenwahl“ in Berg-Karabach vom 19. Juli 2012. Jüngste Entwicklungen in der Ukraine. Treffen im Verhandlungsformat 5+2 über die Beilegung des Transnistrien-Konflikts am 12. und 13. Juli 2012 in Wien. Änderungen des Gesetzes über den Schutz von Kindern vor Informationen, die ihrer Gesundheit und Entwicklung abträglich sind in der Russischen Föderation. Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in der Russischen Föderation. Verabschiedung von NGO-Gesetzen in der Russischen Föderation. Der Fall Gulnasa Juldaschewa in Usbekistan. Bericht über die Tätigkeit des Amtierenden Vorsitzenden.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.