Informationsmaterial
Journal der 1117. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Rede des Ministers für auswärtige Angelegenheiten von Albanien, S. E. Ditmir Bushati. Rede der Kovorsitzenden der Internationalen Genfer Gespräche. Vor Eintritt in Punkt 4 der Tagesordnung gab der Vorsitz die Verabschiedung des Beschlusses Nr. 1223 des Ständigen Rates über die Tagesordnung, den Zeitplan und andere organisatorische Modalitäten des Seminars zur menschlichen Dimension 2016 im Wege der stillschweigenden Zustimmung bekannt. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1224 über die Weiterleitung eines Tagesordnungsentwurfs an den Ministerrat. Unterrichtung durch den General-Sekretär über den Aktuellen Stand der Zusammenarbeit der OSZE mit Regionalen und Internationalen Organisationen. Russlands fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine und illegale Besetzung der Krim. Die Lage in der Ukraine und die Notwendigkeit, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Der am 2. November begangene Internationale Tag der Vereinten Nationen zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten. Verurteilung von G. Ibrahimov in Aserbaidschan. Fortgesetzte Polizeigewalt in den Vereinigten Staaten von Amerika. Präsidentenwahl in Moldau am 30. Oktober 2016. Parlamentswahl in Georgien am 30. Oktober 2016. Illegale wirtschaftliche und andere Aktivitäten in den besetzten Gebieten von Aserbaidschan. Staatlicher Druck auf freie Meinungsäußerung und die Medien in der Türkei. Gewaltsames Vorgehen gegen das Recht auf Selbstbestimmung der Bevölkerung von Bergkarabach durch Aserbaidschan. Bericht über die Tätigkeit des Amtierenden Vorsitzenden. Verabschiedung des Ständigen Vertreters von Belarus bei der OSZE, Botschafter W. Woronezki. Budapester Wassergipfel 2016 vom 28. bis 30. November 2016.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.