Informationsmaterial
Journal der 1107. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Ansprache des Beigeordneten Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Finanzbericht und Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2015 zu Ende Gegangene Jahr und Bericht des Externen Rechnungsprüfers. Jährlicher Bericht des Prüfungsausschusses. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1209 über den Finanzbericht und den Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2015 zu Ende gegangene Jahr und den Bericht des externen Rechnungsprüfers. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1210 über den Finanzbericht und den Jahresabschluss 2014 und den Bericht des externen Rechnungsprüfers. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1211 über das Mandat des Prüfungsausschusses der OSZE. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1212 über die Verlängerung der Entsendung von OSZE-Beobachtern an zwei russische Kontrollposten an der russisch-ukrainischen Grenze (Slowakei – Europäische Union, interpretative Erklärung 1; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 2; Ukraine, interpretative Erklärung 3; Russische Föderation, interpretative Erklärung 4). Bericht des OSZE-Projektkoordinators in der Ukraine. Russlands fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine und illegale Besetzung der Krim. Die Lage in der Ukraine und die Notwendigkeit, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Die Wahl Kasachstans in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als nicht ständiges Mitglied 2017 und 2018. Internationaler Tag zur Unterstützung von Folteropfern am 26. Juni 2016. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle (LGBTI). Vereinigungsfreiheit in der Russischen Föderation. Freilassung der Menschenrechtsverteidigerin S. Korur Fincancı und der Journalisten E. Önderoğlu und A. Nesin in der Türkei. Verletzung der Menschenrechte von Häftlingen in der Europäischen Union. Terroranschläge während des heiligen Fastenmonats Ramadan. Bericht über die Tätigkeit des Amtierenden Vorsitzenden.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.