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Journal der 1456. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Die Fortgesetzte Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Vorträge der Vorsitzenden der Drei Ausschüsse: Sicherheitsausschuss, Wirtschafts- und Umweltausschuss und Ausschuss zur Menschlichen Dimension. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1469 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Präsenz in Albanien. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1470 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Programm-büros in Astana. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1471 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1472 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Programm-büros in Bischkek. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1473 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Programmbüros in Duschanbe. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1474 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Moldau (Moldau, interpretative Erklärung 1; Spanien – Europäische Union, interpretative Erklärung 2; Russische Föderation, interpretative Erklärung 3; Kanada, interpretative Erklärung 4; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 5; Vereinigtes Königreich, interpretative Erklärung 6; Schweiz, interpretative Erklärung 7; Norwegen, interpretative Erklärung 8). Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1475 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Montenegro. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1476 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Serbien. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1477 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Skopje. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1478 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Projekt-koordinators in Usbekistan. Fortgesetzte Verbrechen des Regimes in Kyjiw und gefährliche Strategien der westlichen Allianz zur Verschärfung der Spannungen. Tag der Menschenrechte und 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2023.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.