Informationsmaterial
Beschluss des ständigen Rat Nr. 193
Mandat des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.