Wer wir sind
Was wir tun
Der OSZE-Vorsitz wird jeweils für ein Kalenderjahr von dem OSZE-Teilnehmerstaat wahrgenommen, der durch einen Beschluss des Ministerrats dafür bestimmt wurde. Die Funktion des Amtierenden Vorsitzenden übt der Außenminister des betreffenden Staates aus.